Mit anderen Worten: ein einmal Gewählter ist schwer wieder loszuwerden, sollte sich später herausstellen, dass .........
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Samstag, 20. September 2014
Mit anderen Worten: ein einmal Gewählter ist schwer wieder loszuwerden, sollte sich später herausstellen, dass .........
Mittwoch, 4. Januar 2012
Urlaubsregelung an der Schule Walchwil
neu aufgeschaltete Urlaubsregelung bemerkt. Erstaunt stellt der aufmerksame Rezipient alsbald fest, dass das im Dezember 2011 aufgeschaltete - jedoch mit 28. Oktober 2008 datierte - Papier offenbar vom Schulpräsidenten rückwirkend herausgegeben worden ist, denn dieser trat ja sein Amt bekanntermassen erst im Januar 2011 an.
Aber genug der Scherze: dieses neue Reglement ersetzt das Reglement 2004, welches indes nie öffentlich gemacht wurde. Es steht zu hoffen, dass das nun vorliegende Reglement zu einer gewissen Rechtssicherheit bei der Urlaubsregelung führt, können die Betroffenen nun endlich die Entscheidungen der Schulbehörde nachvollziehen; jedenfalls kann erfreut festgestellt werden, dass das Bedürfnis der Eltern nach Transparenz auch bei der Schulbehörde Walchwil ernst genommen wird.
Urlaubsreglement
Pasted Graphic
Donnerstag, 29. September 2011
Stimmrecht für Ausländer
Was die politischen Rechte für die ausländische Wohnbevölkerung angeht, hat die Westschweiz eine Vorreiterrolle. Am weitesten gehen die Kantone Neuenburg und Jura. Sie gewähren das Stimmrecht und das aktive sowie passive Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene. Genf, Waadt und Freiburg ermöglichen die Mitbestimmung in Gemeindeangelegenheiten. In der deutschsprachigen Schweiz haben der Kanton Thurgau und die Stadt St. Gallen einen Ausländerrat eingeführt. In St. Gallen kann dieser Anträge an das Stadtparlament stellen und hat Anspruch darauf, dass diese innert einer bestimmten Frist behandelt werden. In Appenzell Ausserrhoden können Ausländer in 3 von 20 Gemeinden mitentscheiden, in Graubünden in 12 von 186 Gemeinden. Eineinhalb Jahre nach dem Nein zum Stimmrecht 16 sagte Basel-Stadt – noch klarer – Nein zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. In Bern scheiterte am gleichen Abstimmungswochenende ein Versuch, den Ausländerinnen und Ausländern die Mitsprache wenigstens in Gemeindeangelegenheiten einzuräumen. (Information: www.bv34.admin.ch)
Auch im Kanton Zug ist dies ein Dauerbrenner, schon viel besprochen und Diskutiert und nicht vom Tisch. Es ist wichtig sich einige Gedanken drüber zu machen. Bedeutet ein Wahlrecht für Ausländer eine Annäherung an Europa und entspricht dies einer langsamen Untergrabung unserer Unabhängigkeit?
Ist ein solcher Entscheid reversibel?
Ist dies in einer so schwierigen Zeit wünschenswert?
Weshalb hegen Ausländer den Wunsch Wählen zu können steht ihnen doch die Möglichkeit der Einbürgerung offen und somit auch der Zugang zu unserem Wahlsystem ohne ihnen ein vorzeitiges Wahlrecht geben zu müssen.
Aber ist es nicht auf gemeindlicher Ebene eventuell auch wünschenswert würde eine solche Möglichkeit nicht auch eine bessere Verbundenheit der Ausländer mit ihrem Wohnort fördern, sind sie doch mindestens genauso wie jeder Schweizer Bürger von den Entscheiden unserer Regierung betroffen und abhängig von deren Geschick. Ihre Steuern fliessen in unsere gemeinsame Infrastruktur, die Gehälter und Löhne unserer Regierung und die Bildung unserer Kinder werden mit finanziert. Kann oder ist dieser Gedankengang unter diesem Aspekt falsch? ist der Wunsch einer mitsprach nicht verständlich. Auf Gemeindeebene sicherlich einen Gedanken wert.
Mittwoch, 14. September 2011
US Debt Crisis - 2012 is only for America
Dieser kostenlose Download ist ein Video aus der Serie des Podcast-Angebotes Best of YouTube (Ipod video).
* Download & Wiedergabe im Player erfolgt direkt vom Server des Anbieters.
Montag, 12. September 2011
Neue "Zeugnisse für die Primarstufe und Sekundarstufe I - der gemeindlichen Schulen"
Donnerstag, 8. September 2011
Disziplinar- und Hausordnungen oder wie können Sie sich an Regeln halten deren Wortlaut sie nicht kennen
Grundzüge der Disziplinar- und Strafordnung im Volksschulbereich
Grundlagen
Alle zugerischen Gemeinden sowie die kantonalen Schulen verfügen über eine Disziplinarordnung. Diese geben Auskunft, welche Disziplinarmassnahmen zulässig sind. Schwerwiegende Massnahmen (z. B. Wegweisung von der Schule, befristeter Ausschluss von der Schule, Ausschluss von Klassenlagern) dürfen nur angeordnet werden, wenn sie in der Disziplinarordnung vorgesehen sind.
Beurteilung des Lernporzesses
4 Beurteilung des Lernprozesses und der Leistung des Kindes
In den ersten drei Primarklassen ersetzt das Orientierungsgespräch die Zeugnisnoten. An diesem Orientierungsgespräch sind die Lehrperson,