Samstag, 20. September 2014

Bald ist es wieder soweit; mit vielen Plakaten, Werbematerialien und Versprechungen werben die Parteien und ihre Kandidaten um die Stimmen der Bürger. Und glückt die Wahl, können wir direkt aus dem „Steuersong“ von Gerhard Schröder zitieren:
„gewählt ist gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr 
feuern, das is ja das Geile an der Demokratie“ 


Mit anderen Worten: ein einmal Gewählter ist schwer wieder loszuwerden, sollte sich später herausstellen, dass .........

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Mittwoch, 4. Januar 2012

Urlaubsregelung an der Schule Walchwil

Leser der Walchwiler Gemeindeseite haben sicherlich die unter der Rubrik Reglemente und Merkblätter
neu aufgeschaltete Urlaubsregelung bemerkt. Erstaunt stellt der aufmerksame Rezipient alsbald fest, dass das im Dezember 2011 aufgeschaltete - jedoch mit 28. Oktober 2008 datierte - Papier offenbar vom Schulpräsidenten rückwirkend herausgegeben worden ist, denn dieser trat ja sein Amt bekanntermassen erst im Januar 2011 an.

Aber genug der Scherze: dieses neue Reglement ersetzt das Reglement 2004, welches indes nie öffentlich gemacht wurde. Es steht zu hoffen, dass das nun vorliegende Reglement zu einer gewissen Rechtssicherheit bei der Urlaubsregelung führt, können die Betroffenen nun endlich die Entscheidungen der Schulbehörde nachvollziehen; jedenfalls kann erfreut festgestellt werden, dass das Bedürfnis der Eltern nach Transparenz auch bei der Schulbehörde Walchwil ernst genommen wird.

Urlaubsreglement


Pasted Graphic

Donnerstag, 29. September 2011

Stimmrecht für Ausländer

Was die politischen Rechte für die ausländische Wohnbevölkerung angeht, hat die Westschweiz eine Vorreiterrolle. Am weitesten gehen die Kantone Neuenburg und Jura. Sie gewähren das Stimmrecht und das aktive sowie passive Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene. Genf, Waadt und Freiburg ermöglichen die Mitbestimmung in Gemeindeangelegenheiten. In der deutschsprachigen Schweiz haben der Kanton Thurgau und die Stadt St. Gallen einen Ausländerrat eingeführt. In St. Gallen kann dieser Anträge an das Stadtparlament stellen und hat Anspruch darauf, dass diese innert einer bestimmten Frist behandelt werden. In Appenzell Ausserrhoden können Ausländer in 3 von 20 Gemeinden mitentscheiden, in Graubünden in 12 von 186 Gemeinden.  Eineinhalb Jahre nach dem Nein zum Stimmrecht 16 sagte Basel-Stadt – noch klarer – Nein zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. In Bern scheiterte am gleichen Abstimmungswochenende ein Versuch, den Ausländerinnen und Ausländern die Mitsprache wenigstens in Gemeindeangelegenheiten einzuräumen. (Information: www.bv34.admin.ch)
Auch im Kanton Zug ist dies ein Dauerbrenner, schon viel besprochen und Diskutiert und nicht vom Tisch. Es ist wichtig sich einige Gedanken drüber zu machen. Bedeutet ein Wahlrecht für Ausländer eine Annäherung an Europa und entspricht dies einer langsamen Untergrabung unserer Unabhängigkeit?
Ist ein solcher Entscheid reversibel?
Ist dies in einer so schwierigen Zeit wünschenswert?
Weshalb hegen Ausländer den Wunsch Wählen zu können steht ihnen doch die Möglichkeit der Einbürgerung offen und somit auch der Zugang zu unserem Wahlsystem ohne ihnen ein vorzeitiges Wahlrecht geben zu müssen.

Aber ist es nicht auf gemeindlicher Ebene eventuell auch wünschenswert würde eine solche Möglichkeit nicht auch eine bessere Verbundenheit der Ausländer mit ihrem Wohnort fördern, sind sie doch mindestens genauso wie jeder Schweizer Bürger von den Entscheiden unserer Regierung betroffen und abhängig von deren Geschick. Ihre Steuern fliessen in unsere gemeinsame Infrastruktur, die Gehälter und Löhne unserer Regierung und die Bildung unserer Kinder werden mit finanziert. Kann oder ist dieser Gedankengang unter diesem Aspekt falsch? ist der Wunsch einer mitsprach nicht verständlich. Auf Gemeindeebene sicherlich einen Gedanken wert.


Mittwoch, 14. September 2011

US Debt Crisis - 2012 is only for America

Ohne Titel

Dieser kostenlose Download ist ein Video aus der Serie des Podcast-Angebotes Best of YouTube (Ipod video).
* Download & Wiedergabe im Player erfolgt direkt vom Server des Anbieters.

Donnerstag, 8. September 2011

Disziplinar- und Hausordnungen oder wie können Sie sich an Regeln halten deren Wortlaut sie nicht kennen

Entspricht der unten Zitierter Auszug einer Regel welche nicht für alle Gemeinden gleichermassen gilt?

Grundzüge der Disziplinar- und Strafordnung im Volksschulbereich

Grundlagen
Alle zugerischen Gemeinden sowie die kantonalen Schulen verfügen über eine Disziplinarordnung. Diese geben Auskunft, welche Disziplinarmassnahmen zulässig sind. Schwerwiegende Massnahmen (z. B. Wegweisung von der Schule, befristeter Ausschluss von der Schule, Ausschluss von Klassenlagern) dürfen nur angeordnet werden, wenn sie in der Disziplinarordnung vorgesehen sind.

Beurteilung des Lernporzesses

    Kennen Sie die neuen Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen ?

    4 Beurteilung des Lernprozesses und der Leistung des Kindes
    In den ersten drei Primarklassen ersetzt das Orientierungsgespräch die Zeugnisnoten. An diesem Orientierungsgespräch sind die Lehrperson,